Gagen der Schauspieler! Wer bekommt wieviel?

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    Es gibt 46 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Alexisonfire8.

      joerch schrieb:

      kinski schrieb:

      joerch schrieb:

      Ich hab mir nicht mal den Titel gemerkt :D


      Ich wollt, ich könnte ihn vergessen ... glaub mir. :wc:


      Dann hättest du dir nicht "Mike & Molly 4 ever" auf den Unterarm tätowieren dürfen :uglylol:


      Gut, dass ich Beweisfotos habe, wie mein Unterarm wirklich aussieht:

      kinski schrieb:

      joerch schrieb:

      Ich hab mir nicht mal den Titel gemerkt :D


      Ich wollt, ich könnte ihn vergessen ... glaub mir. :wc:


      Ich kenn den gar nicht. Ging irgendwie komplett an mir vorbei. Genauso wie Schauspielerin als solches. Kann mich an keinen Film erinnern den ich gesehen habe, in dem sie mitspielt. Ich scheine auch nicht viel verpasst zu haben.

      Edit: Hab grad ihre Vita gelesen. 3 Engel für Charlie habe ich dann gesehen. Das ist aber so lange her das ich echt nit weiß wer sie da war. Ein Engel bei der Fülle sicherlich nicht.

      Alexisonfire8 schrieb:

      Warum geht denn so eine Klage durch? Es gibt doch bestehende Verträge? @GregMcKenna du bist ja näher dran....

      Es gibt in Deutschland den sog. "Bestsellerparagraphen": §36, Urheberrechtsgesetz. Wenn ich in Deutschland ein immaterielles Werk verkaufe, verkaufe ich Nutzungsrechte gegen Geld. Das Urheberrecht ist in Deutschland (im Gegensatz zu den USA) nicht veräußerbar. Ich kann also nur anderen Leuten das Recht verkaufen, mein Werk zu nutzen.

      Meist bekomme ich für diese "Nutzungsrechte" einen bestimmten Pauschalbetrag. Der Bestsellerparagraph sagt nun aber aus, dass ich mir vom Handelspartner mehr Geld einklagen kann, wenn sich dessen Nutzung der Nutzungsrechte als "Bestseller" entpuppt und sein Gewinn in einem krassen Missverhältnis zu meinem Pauschalbetrag befindet. Konkretes Beispiel: Drehbuchautorin Anika Decker hat für Til Schweigers "Keinohrhasen" das Drehbuch für 50.000 Euro geschrieben. Der Film hat aber sechs Millionen Zuschauer im Kino und wenn man die spätere Verwertung auf DVD und für TV dazurechnet, steht der Gewinn von Schweiger (und seiner Produktionsfirma in einem Maße von angeblich 70 Mio. Euro) in einem krassen Missverhältnis zu Deckers Gage. Zumindest ist das der Verdacht denn keine Produktionsfirma/kein Studio macht seine Zahlen bzgl. Gewinnen und Verlusten öffentlich. Sowohl Vorbrodt in diesem Fall als auch Decker klagen in erster Stufe erstmal darauf, Einsicht in die Bücher der Produktion/Sender zu bekommen, um zu errechnen, wie hoch die Gewinne dort erstmal waren. In der zweiten Stufe klagen sie dann auf Ausgleich für das Missverhältnis. Das "auffällige Missverhältnis" besteht dann, wenn sie nur bis 25 Prozent dessen bekommen haben, was ihnen nach Gewinn der Produktion zustehen würde. Mit Einblick in die Bücher könnten sie das nun nachrechnen.

      Vorbrodt argumentiert, dass ihre Comedy-Serie ein Erfolg gewesen sei. Das Gericht gibt ihr da erstmal Recht. Kernstreitpunkt ist die Frage, wie genau man "Erfolg" definiert. Eine ähnliche Klage hat Jost Vacano (Kameramann von "Das Boot") ebenfalls geführt und argumentiert, dass er zu niedrig bezahlt wurde im Vergleich zum Erfolg des Filmes. Er bekam Recht.

      tl;dr - Wenn du nachweisen kannst, dass du im Vergleich zum Erfolg deines Werkes beschissen bezahlt wurdest, kannst du dir eine höhere Zahlung einklagen. Grundlage ist der "Bestsellerparagraph", der eine faire Bezahlung aller Kreativen gewährleisten soll.

      Ich hoffe, ich hab das einigermaßen durchschaubar erklärt. ^^

      "You're fighting a war you've already lost."
      "Well, I'm known for that."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „GregMcKenna“ ()