Tanz der Teufel – Beschlagnahme in Deutschland aufgehoben
Das Amtsgericht Tiergarten Berlin hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films Tanz der Teufel (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto beseitigt. Der Streifen gilt als Vorreiter, der mit einem geringen Budget produzierten Horror- und Dämonenfilme der achtziger Jahre mit der Stilikone Bruce Campell in der Hauptrolle.
Der von Sam Raimi (Spider-Man 1-3) inszenierte Film löste bereits kurz nach seiner Fertigstellung in den 1980er Jahren eine Debatte über das Genre des Horrorfilms aus, in deren Verlauf es zu unterschiedlichen Verbotsentscheidungen durch deutsche Gerichte kam. Seither wurden immer wieder verschiedene, teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung des Films wurde 1989 verboten. Das Verbot der gekürzten Fassung hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat“.
Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen. Wenn ihr den Streifen noch nicht kennen solltet, könnt ihr euch jetzt noch einen älteren Trailer zu dem Streifen anschauen.
Quelle: Pressemeldung Sony Pictures
Der von Sam Raimi (Spider-Man 1-3) inszenierte Film löste bereits kurz nach seiner Fertigstellung in den 1980er Jahren eine Debatte über das Genre des Horrorfilms aus, in deren Verlauf es zu unterschiedlichen Verbotsentscheidungen durch deutsche Gerichte kam. Seither wurden immer wieder verschiedene, teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung des Films wurde 1989 verboten. Das Verbot der gekürzten Fassung hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat“.
Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen. Wenn ihr den Streifen noch nicht kennen solltet, könnt ihr euch jetzt noch einen älteren Trailer zu dem Streifen anschauen.
Quelle: Pressemeldung Sony Pictures