Terror: Ihr Urteil – Medienexperiment erfolgreich und umstritten

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    Ist Lars Koch ein Held oder ein Mörder? Mit dieser moralisch wie juristisch hochkomplexen Frage konfrontierte Terror: Ihr Urteil seine Zuschauer am vergangenen Freitag- bzw. Montagabend. Die Filmemacher um Produzent Oliver Berben wagten damit ein neues, dank seiner multimedialen Auswertungskanäle (TV, Kino, Online und Mobile) Filmexperiment, das bereits im Vorfeld durch alle Gesellschafts- und Altersschichten hinweg für Diskussionen sorgte. Der Film wurde zudem länderübergreifend zeitgleich in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien und der Slowakei ausgestrahlt.

    Mit den Zahlen können die Macher zufrieden sein: 6,88 Millionen Fernsehzuschauer allein in Deutschland mit einer Quote von 20,2% sowohl insgesamt als auch in der Altersgruppe der 14- bis 49-Jährigen, sowie 17.000 Kinobesucher in rund 100 Kinos in Deutschland zeigen, dass modernes Unterhaltungsprogramm mit aktueller gesellschaftlicher Relevanz die Zuschauer vor allem vor die Fernseher lockt. Den Anfang machten am Freitagabend die Kinozuschauer, die Lars Koch mit insgesamt 70% der Stimmen für nicht schuldig erklärten. In keinem der rund 100 Kinos, die den Film vor der TV-Ausstrahlung in einem Sonderscreening zeigten, wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. Noch deutlicher plädierten die Fernsehzuschauer am gestrigen Abend: Sie stimmten mit 86,9% ebenfalls für nicht schuldig.

    Auch in Österreich war Terror: Ihr Urteil sehr erfolgreich: Die TV-Ausstrahlung verzeichnete 849.000 Zuschauer bei einem Marktanteil von ganzen 30%. Ebenso wie die rund 1.300 Kinobesucher, die den Film bereits am Freitagabend in sechs Kinos sahen, sprachen die österreichischen Fernsehzuschauer den Angeklagten mehrheitlich frei – 86,9% stimmten für nicht schuldig.

    Aber es gab auch kritische Stimmen. In der Talkshow Hart aber Fair mit Moderator Frank Plasberg hat vor allem der liberale Altpolitiker Gerhard Baum das Filmexperiment kritisiert und situative sowie emotionale Volksentscheidungen in Frage gestellt: „Es bleibt das Prinzip: Leben darf nicht gegen Leben aufgerechnet werden. Zweitens sagt das Urteil: Es gibt bis zum Schluss keine Gewissheit, ob die Gefährdung wirklich besteht.“

    Als Beispiel führte er ein besonnenes Handeln der Verantwortlichen während der Abschlussfeierlichkeiten der Olympischen Spiele 1972 in München an, nachdem palästinensische Terroristen israelische Athleten folterten und töteten. Es wurde eine finnischen Passagiermaschine verdächtigt, entführt worden zu sein, um auf die Feier eine Bombe zu werfen, was dann eben doch nicht erfolgte .

    Quellen:Constantin Film, Welt

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