Alexisonfire8 schrieb:
Beschlagnahmt heißt...? Kann man den Film noch erwerben?
Nein. Das heißt, es besteht ein Verbreitungsverbot nach StGB.
Zur Sache selbst: Die BPjM hat da nichts entschieden, das war die Staatsanwaltschaft Berlin. Und das gilt auch "nur" für die gekürzte britische Fassung und die ungekürzte niederländische Fassung, die als "inhaltsgleich" dargestellt werden, es aber scheinbar nicht sind. Mal schauen, was daraus also noch wird.
"You're fighting a war you've already lost."
"Well, I'm known for that."